Grundlagen der internationalen Anrechnung

Haben Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet und möchten nun in Deutschland Ihre Rente beantragen? Die gute Nachricht: Durch internationale Abkommen können Ihre ausländischen Arbeitszeiten bei der deutschen Rente berücksichtigt werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie die Anrechnung funktioniert und was Sie beachten müssen.

Internationale Abkommen

Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten ermöglichen:

EU-Verordnung

Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

DeutschlandPolenFrankreichItalien SpanienNiederlandeÖsterreichTschechien

Bilaterale Abkommen

Spezielle Abkommen mit Nicht-EU-Ländern

UkraineTürkeiSerbienBosnien MarokcoTunesienUSAKanada

Spezialfall Polen

Polen ist ein besonders häufiger Fall in unserer Beratungspraxis:

Vor 2004

Bilaterales Abkommen

Arbeitszeiten vor dem EU-Beitritt werden über das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen angerechnet

Ab 2004

EU-Verordnung

Arbeitszeiten nach dem EU-Beitritt werden über die EU-Verordnung koordiniert

Spezialfall Ukraine

Für ukrainische Arbeitszeiten gelten besondere Regelungen:

Geltungsbereich

Das Abkommen gilt für Zeiten ab dem 1. Januar 1992 (Unabhängigkeit der Ukraine)

Erforderliche Nachweise

Arbeitsbuch (Trudovaya knizhka) und Bescheinigungen der ukrainischen Rentenversicherung

Übersetzungen

Alle Dokumente müssen von einem vereideten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden

Erforderliche Dokumente

Je nach Herkunftsland benötigen Sie verschiedene Dokumente:

EU-Länder (inkl. Polen ab 2004)

  • Formular E205 (Bescheinigung über Versicherungszeiten)
  • Formular E207 (Bescheinigung bei Erwerbsminderung)
  • Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise
  • Versicherungsnachweise der ausländischen Träger

Ukraine

  • Arbeitsbuch (Trudovaya knizhka)
  • Bescheinigung der ukrainischen Rentenversicherung
  • Arbeitsverträge (falls vorhanden)
  • Lohnabrechnungen (falls vorhanden)
  • Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Dokumente

Andere Länder mit Abkommen

  • Versicherungsverlauf des ausländischen Trägers
  • Arbeitsnachweise mit genauen Zeiträumen
  • Beitragsnachweise (falls verfügbar)
  • Beglaubigte Übersetzungen

So funktioniert die Anrechnung

1

Zusammenrechnung

Alle Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern werden addiert

2

Anspruchsprüfung

Prüfung, ob die Mindestversicherungszeit für eine Rente erreicht wurde

3

Anteilige Berechnung

Jedes Land zahlt seinen Anteil entsprechend der dort verbrachten Zeit

4

Auszahlung

Die deutsche Rente wird um den deutschen Anteil reduziert ausgezahlt

Berechnungsbeispiel

Beispiel: Maria aus Polen

Arbeitszeit in Polen: 15 Jahre
Arbeitszeit in Deutschland: 25 Jahre
Gesamtzeit: 40 Jahre

Schritt 1: Zusammenrechnung ergibt 40 Jahre → Rentenanspruch erfüllt

Schritt 2: Deutsche Rente wird auf Basis der 25 deutschen Jahre berechnet

Schritt 3: Zusätzlich erhält Maria eine polnische Rente für ihre 15 polnischen Jahre

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Fehlende Dokumente

Lösung: Antrag bei der ausländischen Rentenversicherung auf Bescheinigung der Versicherungszeiten

Problem: Sprachbarrieren

Lösung: Professionelle Übersetzungsdienste und Unterstützung durch erfahrene Berater

Problem: Lange Bearbeitungszeiten

Lösung: Frühzeitige Antragstellung (mindestens 6 Monate vor Rentenbeginn)

Problem: Unklare Zuständigkeiten

Lösung: Beratung durch Experten mit Erfahrung in internationalen Rentenfällen

Praktische Tipps

Frühzeitig starten

Beginnen Sie mindestens 6-12 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn mit der Dokumentenbeschaffung

Kopien anfertigen

Fertigen Sie von allen Originaldokumenten Kopien an, bevor Sie diese versenden

Kontakte pflegen

Halten Sie Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern und Kollegen im Ausland

Beratung nutzen

Lassen Sie sich von Experten mit internationaler Erfahrung beraten

Erfolgsaussichten

Die Anrechnung ausländischer Zeiten ist in den meisten Fällen erfolgreich:

92%
Erfolgreiche Anrechnungen bei EU-Ländern
85%
Erfolgreiche Anrechnungen bei bilateralen Abkommen
280€
Durchschnittliche monatliche Rentensteigerung
Ausländische Zeiten prüfen lassen