Grundlagen der internationalen Anrechnung
Haben Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet und möchten nun in Deutschland Ihre Rente beantragen? Die gute Nachricht: Durch internationale Abkommen können Ihre ausländischen Arbeitszeiten bei der deutschen Rente berücksichtigt werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie die Anrechnung funktioniert und was Sie beachten müssen.
Internationale Abkommen
Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten ermöglichen:
EU-Verordnung
Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Bilaterale Abkommen
Spezielle Abkommen mit Nicht-EU-Ländern
Spezialfall Polen
Polen ist ein besonders häufiger Fall in unserer Beratungspraxis:
Bilaterales Abkommen
Arbeitszeiten vor dem EU-Beitritt werden über das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen angerechnet
EU-Verordnung
Arbeitszeiten nach dem EU-Beitritt werden über die EU-Verordnung koordiniert
Spezialfall Ukraine
Für ukrainische Arbeitszeiten gelten besondere Regelungen:
Geltungsbereich
Das Abkommen gilt für Zeiten ab dem 1. Januar 1992 (Unabhängigkeit der Ukraine)
Erforderliche Nachweise
Arbeitsbuch (Trudovaya knizhka) und Bescheinigungen der ukrainischen Rentenversicherung
Übersetzungen
Alle Dokumente müssen von einem vereideten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden
Erforderliche Dokumente
Je nach Herkunftsland benötigen Sie verschiedene Dokumente:
EU-Länder (inkl. Polen ab 2004)
- Formular E205 (Bescheinigung über Versicherungszeiten)
- Formular E207 (Bescheinigung bei Erwerbsminderung)
- Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise
- Versicherungsnachweise der ausländischen Träger
Ukraine
- Arbeitsbuch (Trudovaya knizhka)
- Bescheinigung der ukrainischen Rentenversicherung
- Arbeitsverträge (falls vorhanden)
- Lohnabrechnungen (falls vorhanden)
- Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Dokumente
Andere Länder mit Abkommen
- Versicherungsverlauf des ausländischen Trägers
- Arbeitsnachweise mit genauen Zeiträumen
- Beitragsnachweise (falls verfügbar)
- Beglaubigte Übersetzungen
So funktioniert die Anrechnung
Zusammenrechnung
Alle Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern werden addiert
Anspruchsprüfung
Prüfung, ob die Mindestversicherungszeit für eine Rente erreicht wurde
Anteilige Berechnung
Jedes Land zahlt seinen Anteil entsprechend der dort verbrachten Zeit
Auszahlung
Die deutsche Rente wird um den deutschen Anteil reduziert ausgezahlt
Berechnungsbeispiel
Beispiel: Maria aus Polen
Schritt 1: Zusammenrechnung ergibt 40 Jahre → Rentenanspruch erfüllt
Schritt 2: Deutsche Rente wird auf Basis der 25 deutschen Jahre berechnet
Schritt 3: Zusätzlich erhält Maria eine polnische Rente für ihre 15 polnischen Jahre
Häufige Probleme und Lösungen
Problem: Fehlende Dokumente
Lösung: Antrag bei der ausländischen Rentenversicherung auf Bescheinigung der Versicherungszeiten
Problem: Sprachbarrieren
Lösung: Professionelle Übersetzungsdienste und Unterstützung durch erfahrene Berater
Problem: Lange Bearbeitungszeiten
Lösung: Frühzeitige Antragstellung (mindestens 6 Monate vor Rentenbeginn)
Problem: Unklare Zuständigkeiten
Lösung: Beratung durch Experten mit Erfahrung in internationalen Rentenfällen
Praktische Tipps
Frühzeitig starten
Beginnen Sie mindestens 6-12 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn mit der Dokumentenbeschaffung
Kopien anfertigen
Fertigen Sie von allen Originaldokumenten Kopien an, bevor Sie diese versenden
Kontakte pflegen
Halten Sie Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern und Kollegen im Ausland
Beratung nutzen
Lassen Sie sich von Experten mit internationaler Erfahrung beraten
Erfolgsaussichten
Die Anrechnung ausländischer Zeiten ist in den meisten Fällen erfolgreich: