Was ist die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie ist zuständig für die Verwaltung der Rentenansprüche von über 52 Millionen Versicherten und zahlt monatlich Renten an etwa 21 Millionen Rentner.

Struktur der DRV

Die Deutsche Rentenversicherung gliedert sich in verschiedene Träger:

DRV Bund

Bundesweite Zuständigkeit für alle Versicherten ohne regionale Bindung

Regionalträger

15 regionale Träger für bestimmte Gebiete (z.B. DRV Nord, DRV Bayern Süd)

DRV Knappschaft-Bahn-See

Spezialträger für Beschäftigte in Bergbau, Bahn und Seefahrt

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Säulen:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
  2. Betriebliche Altersvorsorge: Zusätzliche Versorgung durch den Arbeitgeber
  3. Private Altersvorsorge: Eigenverantwortliche Vorsorge (Riester, Rürup)

Wie funktioniert die Rentenberechnung?

Die Höhe Ihrer Rente berechnet sich nach der Rentenformel:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sammeln Sie durch Ihre Beitragszahlungen. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit durchschnittlichem Verdienst (2025: etwa 45.358 Euro).

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor berücksichtigt, wann Sie in Rente gehen:

  • Bei Regelaltersrente: 1,0
  • Bei vorzeitiger Rente: Abschlag von 0,3% pro Monat
  • Bei späterer Rente: Zuschlag von 0,5% pro Monat

Rentenarten und Voraussetzungen

Regelaltersrente

Ab 67 Jahren (stufenweise Anhebung), 5 Jahre Mindestversicherungszeit

Rente für langjährig Versicherte

Ab 63 Jahren mit Abschlägen, 35 Jahre Versicherungszeit

Rente für besonders langjährig Versicherte

Ab 65 Jahren ohne Abschläge, 45 Jahre Versicherungszeit

Erwerbsminderungsrente

Bei gesundheitlichen Einschränkungen, 5 Jahre Versicherungszeit

Wichtige Dokumente und Fristen

Für einen reibungslosen Rentenantrag sollten Sie folgende Dokumente bereitlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Kindererziehungszeiten

Häufige Irrtümer

Mythos: "Die Rente kommt automatisch"

Realität: Sie müssen einen Antrag stellen, am besten 3 Monate vor Rentenbeginn.

Mythos: "Ausländische Zeiten zählen nicht"

Realität: Durch internationale Abkommen werden ausländische Zeiten angerechnet.

Mythos: "Die Renteninformation ist immer korrekt"

Realität: Prüfen Sie die jährliche Renteninformation und melden Sie Fehler.

Unsere Tipps für Sie

Kontoklärung durchführen

Prüfen Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Frühzeitig planen

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rentenansprüche

Beratung nutzen

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