Was ist die Deutsche Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie ist zuständig für die Verwaltung der Rentenansprüche von über 52 Millionen Versicherten und zahlt monatlich Renten an etwa 21 Millionen Rentner.
Struktur der DRV
Die Deutsche Rentenversicherung gliedert sich in verschiedene Träger:
DRV Bund
Bundesweite Zuständigkeit für alle Versicherten ohne regionale Bindung
Regionalträger
15 regionale Träger für bestimmte Gebiete (z.B. DRV Nord, DRV Bayern Süd)
DRV Knappschaft-Bahn-See
Spezialträger für Beschäftigte in Bergbau, Bahn und Seefahrt
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Säulen:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersvorsorge: Zusätzliche Versorgung durch den Arbeitgeber
- Private Altersvorsorge: Eigenverantwortliche Vorsorge (Riester, Rürup)
Wie funktioniert die Rentenberechnung?
Die Höhe Ihrer Rente berechnet sich nach der Rentenformel:
Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sammeln Sie durch Ihre Beitragszahlungen. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit durchschnittlichem Verdienst (2025: etwa 45.358 Euro).
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor berücksichtigt, wann Sie in Rente gehen:
- Bei Regelaltersrente: 1,0
- Bei vorzeitiger Rente: Abschlag von 0,3% pro Monat
- Bei späterer Rente: Zuschlag von 0,5% pro Monat
Rentenarten und Voraussetzungen
Regelaltersrente
Ab 67 Jahren (stufenweise Anhebung), 5 Jahre Mindestversicherungszeit
Rente für langjährig Versicherte
Ab 63 Jahren mit Abschlägen, 35 Jahre Versicherungszeit
Rente für besonders langjährig Versicherte
Ab 65 Jahren ohne Abschläge, 45 Jahre Versicherungszeit
Erwerbsminderungsrente
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, 5 Jahre Versicherungszeit
Wichtige Dokumente und Fristen
Für einen reibungslosen Rentenantrag sollten Sie folgende Dokumente bereitlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Kindererziehungszeiten
Häufige Irrtümer
Mythos: "Die Rente kommt automatisch"
Realität: Sie müssen einen Antrag stellen, am besten 3 Monate vor Rentenbeginn.
Mythos: "Ausländische Zeiten zählen nicht"
Realität: Durch internationale Abkommen werden ausländische Zeiten angerechnet.
Mythos: "Die Renteninformation ist immer korrekt"
Realität: Prüfen Sie die jährliche Renteninformation und melden Sie Fehler.
Unsere Tipps für Sie
Kontoklärung durchführen
Prüfen Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Frühzeitig planen
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rentenansprüche
Beratung nutzen
Lassen Sie sich von Experten beraten, besonders bei komplexen Fällen